Versammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des SWHV. Sie findet einmal alle zwei Jahre statt. Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung kann durch den Vorstand oder mindestens einen Fünftel der Wildhütervereinigungen verlangt werden. Anträge der Kommissionen oder Mitglieder an die Generalversammlung müssen spätestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht sein.
Jede Wildhütervereinigung kann ungeachtet seiner Mitgliederzahl, drei Delegierte stellen.
Wildhütervereinigungen, welche Mitglieder aus mehr als drei Kantonen aufweisen, können pro Kanton zusätzlich einen weiteren Delegierten abordnen.
Alle Wildhütervereinigungen können ab einem Bestand von zehn Mitgliedern pro weitere 10 Mitglieder je einen zusätzlichen Delegierten abordnen.
Protokoll der 11. Delegiertenversammlung vom 2. Juli 2021